Gebühren
Jährlicher Verbrauch
Die Berechnung der Trinkwassergebühr ergibt sich aus einer jährlichen Grundgebühr und dem tatsächlichen Verbrauch in m³.
Jährliche Grundgebühr | 38,40 € | zzgl. 7% MwSt. |
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m³ Trinkwasser | 0,68 € | zzgl. 7% MwSt. |
Die Verbräuche werden durch die Wassergenossenschaft im Dezember abgelesen. Im Januar des Folgejahres erhält das Mitglied dann die Jahresrechnung. Abschlagzahlungen sind nicht zu zahlen.
Die Verbrauchsmengen werden der Gemeinde zur Berechnung der Abwassergebühren von uns zur Verfügung gestellt. Die Verbräuche für den Garten werden bei der Berechnung der Abwassermengen abgezogen.
Anschlussgebühren
Ein neuer Haushalt muss an das Leitungsnetz angeschlossen werden. Dazu wird die anzuschließende Trinkwasserleitung von der Wassergenossenschaft 2 Meter auf das Eigengrundstück gelegt.
Einmaliger Hausanschluss | 2.400,- € | zzgl. 19% MwSt. |
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Der weitere Hausanschluss ist vom Grundstückseigentümer auf eigene Kosten durch eine Fachfirma vorzunehmen. Eingebaut werden muss eine geeichte Wasseruhr.
Sollte eine Außenleitung in den Garten gelegt werden, so ist dort auch eine geeichte Wasseruhr anzuschließen.
Genossenschaftsanteil
Weiterhin muss der Grundstückseigentümer einmalig 1 Genossenschaftsanteil in Höhe von 6,00 € zeichnen. Dadurch erwirbt er die Mitgliedschaft in der Genossenschaft.
Stand: 2023 – Änderungen vorbehalten